Die DSGVO im Wortlaut zum nachlesen.

Artikel 53 DSGVO: Allge­meine Beding­ungen für die Mitglieder der Aufsichts­behörde

(1)
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass jedes Mitglied ihrer Aufsichtsbehörden im Wege eines transparenten Verfahrens ernannt wird, und zwar

– vom Parlament,
– von der Regierung,
– vom Staatsoberhaupt oder
– von einer unabhängigen Stelle, die nach dem Recht des Mitgliedstaats mit der Ernennung betraut wird.

(2)
Jedes Mitglied muss über die für die Erfüllung seiner Aufgaben und Ausübung seiner Befugnisse erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten verfügen.

(3)
Das Amt eines Mitglieds endet mit Ablauf der Amtszeit, mit seinem Rücktritt oder verpflichtender Versetzung in den Ruhestand gemäß dem Recht des betroffenen Mitgliedstaats.

(4)
Ein Mitglied wird seines Amtes nur enthoben, wenn es eine schwere Verfehlung begangen hat oder die Voraussetzungen für die Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht mehr erfüllt.

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Dr. Werner, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Dr. Dennis Werner

Fachanwalt für IT-Recht
TÜV-zertifizierter Datenschutz­beauftragter

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  • Bußgelder bis 10 Mio. € auch gegenüber kleinen Unternehmen
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Kundenmeinungen

„Wir sind ein kleiner Betrieb, hatten mit Datenschutz bisher wenig zu tun. Die Mitarbeiter von Jurando GmbH haben uns bei den ersten Schritten geholfen und uns kompetent bei der Umsetzung der neuen Pflichten unterstützt.“

Christian K.

„Das Team von Jurando hat mich schnell mit einem Sofort-Maßnahmen-Paket zur Aktualisierung meiner Datenschutzerklärung unterstützt. Mein Ansprechpartner war gut erreichbar. Deshalb: 5 Sterne!“

Michael S.

„Ich bin viel zu spät auf die Datenschutzverordnung aufmerksam geworden. Zum Glück habe ich noch jurando gefunden, die mich kurzfristig bei der Umsetzung der wichtigsten Verpflichtungen unterstützt hat.“

Dieter W.

„Da wir über 10 Mitarbeiter sind, mussten wir im Mai den neuen Datenschutz befolgen. Wir sind dann im Web auf dieses Angebot gekommen und wurden in mehreren persönlichen Gesprächen gut von Dr. Werner unterstützt“

Ardian F.

„Bei uns war ein Datenschutzbeauftragter erforderlich. Den haben wir hier unkompliziert gefunden. Bisher alles gut.“

Daniel T.

„Als Arztpraxis hatte man uns auf die DSGVO aufmerksam gemacht. Ich bin dann bei ihrer Veranstaltung im Kulturhaus gewesen. Gut, dass wir in unserer Nähe einen Datenschutzbeauftragten als Ansprechpartner gefunden haben.“

Matthias H.