Die DSGVO im Wortlaut zum nachlesen.

Artikel 26 DSGVO: Gemeinsam für die Verarbeitung Verant­wortliche

(1)
Legen zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke der und die Mittel zur Verarbeitung fest, so sind sie gemeinsam Verantwortliche. Sie legen in einer Vereinbarung in transparenter Form fest, wer von ihnen welche Verpflichtung gemäß dieser Verordnung erfüllt, insbesondere was die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Person angeht, und wer welchen Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 nachkommt, sofern und soweit die jeweiligen Aufgaben der Verantwortlichen nicht durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen die Verantwortlichen unterliegen, festgelegt sind. In der Vereinbarung kann eine Anlaufstelle für die betroffenen Personen angegeben werden.

(2)
Die Vereinbarung gemäß Absatz 1 muss die jeweiligen tatsächlichen Funktionen und Beziehungen der gemeinsam Verantwortlichen gegenüber betroffenen Personen gebührend widerspiegeln. Das wesentliche der Vereinbarung wird der betroffenen Person zur Verfügung gestellt.

(3)
Ungeachtet der Einzelheiten der Vereinbarung gemäß Absatz 1 kann die betroffene Person ihre Rechte im Rahmen dieser Verordnung bei und gegenüber jedem einzelnen der Verantwortlichen geltend machen.

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Dr. Werner, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Dr. Dennis Werner

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Kundenmeinungen

„Wir sind ein kleiner Betrieb, hatten mit Datenschutz bisher wenig zu tun. Die Mitarbeiter von Jurando GmbH haben uns bei den ersten Schritten geholfen und uns kompetent bei der Umsetzung der neuen Pflichten unterstützt.“

Christian K.

„Das Team von Jurando hat mich schnell mit einem Sofort-Maßnahmen-Paket zur Aktualisierung meiner Datenschutzerklärung unterstützt. Mein Ansprechpartner war gut erreichbar. Deshalb: 5 Sterne!“

Michael S.

„Ich bin viel zu spät auf die Datenschutzverordnung aufmerksam geworden. Zum Glück habe ich noch jurando gefunden, die mich kurzfristig bei der Umsetzung der wichtigsten Verpflichtungen unterstützt hat.“

Dieter W.

„Da wir über 10 Mitarbeiter sind, mussten wir im Mai den neuen Datenschutz befolgen. Wir sind dann im Web auf dieses Angebot gekommen und wurden in mehreren persönlichen Gesprächen gut von Dr. Werner unterstützt“

Ardian F.

„Bei uns war ein Datenschutzbeauftragter erforderlich. Den haben wir hier unkompliziert gefunden. Bisher alles gut.“

Daniel T.

„Als Arztpraxis hatte man uns auf die DSGVO aufmerksam gemacht. Ich bin dann bei ihrer Veranstaltung im Kulturhaus gewesen. Gut, dass wir in unserer Nähe einen Datenschutzbeauftragten als Ansprechpartner gefunden haben.“

Matthias H.