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DSGVO-Wissen

Zum Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit

Unter den Begriffen Datenschutz und Datensicherheit stellen sich die meisten Personen dasselbe vor und sehen in den Begriffen lediglich ein Synonym zueinander. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Die Begriffe behandeln zwei grundlegend unterschiedliche Themen und dürfen trotz des Zusammenwirkens keinesfalls miteinander verwechselt werden.

Zum Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit

Was ist unter „Datenschutz“ zu verstehen? Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen vor dem Missbrauch seiner personenbezogenen Daten; denn jedermann soll selbst bestimmen können, an wen er seine personenbezogenen Daten weitergibt und wie der Empfänger damit verfahren darf. Durch das Datenschutzrecht wird jedem Menschen das Recht gewährt, eigene Entscheidungen bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu treffen.

Die Abgrenzung zur Datensicherheit

Nicht zu verwechseln ist Datenschutz mit Datensicherheit (IT-Sicherheit). Dies sind zwei verschiedene Bereiche, die allerdings eine Schnittmenge haben. Datensicherheit betrifft die technische Sicherheit von Daten, also z.B. der Schutz Ihres Unternehmensservers oder Ihrer E-Mails vor Viren oder Trojanern. Auch Ihre Backup-Strategie ist Teil der Datensicherheit. Datenschutz ist ohne Datensicherheit nicht denkbar, weshalb Ihr Unternehmen bereits aus Gründen des Datenschutzes zur Einhaltung gewisser technischer und organisatorischer Maßnahmen verpflichtet ist.

Handlungsempfehlungen zum Datenschutz:
  • Prüfen Sie ob eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung vorliegt.
  • Beachten Sie bei jeder Verarbeitung die Datenschutzgrundsätze. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass nur Angaben erhoben werden, welche wirklich für den verfolgten Zweck notwendig sind (Datenminimierungsgrundsatz) sowie die Verarbeitung transparent gegenüber dem Kunden abläuft (Transparenzgrundsatz).
  • Dokumentieren Sie unbedingt jede Verarbeitung personenbezogener Daten (Verarbeitungsverzeichnis) sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen (ToM), um Ihrer Rechenschaftspflicht aus der DSGVO nachzukommen.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter im Bereich Datenschutz sensibilisiert und geschult werden.
  • Je nach Unternehmensgröße sind Sie zudem verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Sie haben die freie Wahl zwischen einem internen oder einem externen Datenschutzbeauftragten. Beachten Sie jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen.

Handlungsempfehlungen zur Datensicherheit:
  • Treffen Sie angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.
  • Achten Sie bereits bei der Beschaffung Ihrer IT-Produkte auf datenschutzfreundliche Voreinstellungen („Privacy by Design“).
  • Kontrollieren Sie Ihre Verschlüsselungen, Virensoftware sowie den Passwortschutz.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig die Datensicherheit in Ihrem Unternehmen.
Dr. Werner, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Dr. Dennis Werner

Fachanwalt für IT-Recht
TÜV-zertifizierter Datenschutz­beauftragter

TÜV-Siegel als externer Datenschutzbeauftragter Dr. Dennis Werner

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Datenschutzlösungen im Vergleich

Kein Datenschutz­beauftragter Trotz Verpflichtung
  • Kein Datenschutz­beauftragter
  • Bußgelder bis 10 Mio. € auch gegenüber kleinen Unternehmen
  • Abmahnrisiko durch Mitbewerber
  • Haftung der Geschäftsführung
  • Reputationsverlust bei Geschäftspartnern
Klassischer Datenschutz­beauftragter Interner/Externer DSB vor Ort
  • Interner o. externer Datenschutz­beauftragter
  • Ansprechpartner bei allen Fragen zum Datenschutz
  • Keine moderne Softwarelösung
  • Meist höhere Kosten durch Vor-Ort-Schulungen
  • Interner DSB: Arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
  • Interner DSB: Zeit- und kostenaufwendige Aus-/Fortbildung
Digitaler Datenschutz­beauftragter Die Jurando-Lösung
  • Externer Datenschutz­beauftragter
  • Ansprechpartner bei allen Fragen zum Datenschutz
  • Minimaler eigener Zeitaufwand
  • Keine kostenintensiven Vor-Ort-Termine erforderlich
  • Datenschutz-Management-Software automatisiert Prozesse
  • Ständig aktuelles Datenschutz-Management-Handbuch
  • E-Learning zur Mitarbeiter­schulung