Artikel 99 DSGVO: Inkrafttreten und Anwendung
(1)Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2)
Sie gilt ab dem 25. Mai 2018. >> Zum Inhaltsverzeichnis >> Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter