Die DSGVO im Wortlaut zum nachlesen.

Artikel 85 DSGVO: Verar­beitung und Frei­heit der Meinungs­äußerung und Infor­mations­freiheit

(1)
Die Mitgliedstaaten bringen durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang.

(2)
Für die Verarbeitung, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen von Kapitel II (Grundsätze), Kapitel III (Rechte der betroffenen Person), Kapitel IV (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter), Kapitel V (Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen), Kapitel VI (Unabhängige Aufsichtsbehörden), Kapitel VII (Zusammenarbeit und Kohärenz) und Kapitel IX (Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen) vor, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen.

(3)
Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission die Rechtsvorschriften, die er aufgrund von Absatz 2 erlassen hat, sowie unverzüglich alle späteren Änderungsgesetze oder Änderungen dieser Vorschriften mit.

>> Zum Inhaltsverzeichnis >> Leistungen als externer Daten­schutz­beauf­tragter
Dr. Werner, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Dr. Dennis Werner

Fachanwalt für IT-Recht
TÜV-zertifizierter Datenschutz­beauftragter

TÜV-Siegel als externer Datenschutzbeauftragter Dr. Dennis Werner

Fragen zum Datenschutz?

Schreiben Sie uns
info@jurando.de

Mehr zum Thema Datenschutz

Wie wir Sie im Datenschutz unterstützen,
erfahren Sie im Video.

Datenschutzlösungen im Vergleich

Kein Datenschutz­beauftragter Trotz Verpflichtung
  • Kein Datenschutz­beauftragter
  • Bußgelder bis 10 Mio. € auch gegenüber kleinen Unternehmen
  • Abmahnrisiko durch Mitbewerber
  • Haftung der Geschäftsführung
  • Reputationsverlust bei Geschäftspartnern
Klassischer Datenschutz­beauftragter Interner/Externer DSB vor Ort
  • Interner o. externer Datenschutz­beauftragter
  • Ansprechpartner bei allen Fragen zum Datenschutz
  • Keine moderne Softwarelösung
  • Meist höhere Kosten durch Vor-Ort-Schulungen
  • Interner DSB: Arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
  • Interner DSB: Zeit- und kostenaufwendige Aus-/Fortbildung
Digitaler Datenschutz­beauftragter Die Jurando-Lösung
  • Externer Datenschutz­beauftragter
  • Ansprechpartner bei allen Fragen zum Datenschutz
  • Minimaler eigener Zeitaufwand
  • Keine kostenintensiven Vor-Ort-Termine erforderlich
  • Datenschutz-Management-Software automatisiert Prozesse
  • Ständig aktuelles Datenschutz-Management-Handbuch
  • E-Learning zur Mitarbeiter­schulung

Kundenmeinungen

„Wir sind ein kleiner Betrieb, hatten mit Datenschutz bisher wenig zu tun. Die Mitarbeiter von Jurando GmbH haben uns bei den ersten Schritten geholfen und uns kompetent bei der Umsetzung der neuen Pflichten unterstützt.“

Christian K.

„Das Team von Jurando hat mich schnell mit einem Sofort-Maßnahmen-Paket zur Aktualisierung meiner Datenschutzerklärung unterstützt. Mein Ansprechpartner war gut erreichbar. Deshalb: 5 Sterne!“

Michael S.

„Ich bin viel zu spät auf die Datenschutzverordnung aufmerksam geworden. Zum Glück habe ich noch jurando gefunden, die mich kurzfristig bei der Umsetzung der wichtigsten Verpflichtungen unterstützt hat.“

Dieter W.

„Da wir über 10 Mitarbeiter sind, mussten wir im Mai den neuen Datenschutz befolgen. Wir sind dann im Web auf dieses Angebot gekommen und wurden in mehreren persönlichen Gesprächen gut von Dr. Werner unterstützt“

Ardian F.

„Bei uns war ein Datenschutzbeauftragter erforderlich. Den haben wir hier unkompliziert gefunden. Bisher alles gut.“

Daniel T.

„Als Arztpraxis hatte man uns auf die DSGVO aufmerksam gemacht. Ich bin dann bei ihrer Veranstaltung im Kulturhaus gewesen. Gut, dass wir in unserer Nähe einen Datenschutzbeauftragten als Ansprechpartner gefunden haben.“

Matthias H.